Welche Verträge sind umfasst?
Wohnraummieten in Deuschland bei Wiedervermietung (kein Erstvermietung von Neubauten).
Wohnraummieten in Deuschland bei Wiedervermietung (kein Erstvermietung von Neubauten).
Ihr Mietvertrag ist nicht älter als 2 Jahre (Vertragsbeginn ≤ 25 Monate). Für Neubauten/umfassend modernisierte Erstvermietungen können gesonderte Regeln gelten – wir prüfen das im Einzelfall.
Ja – wir betrachten insbesondere den Ausgangsbetrag und relevante Parameter; die Bewertung erfolgt individuell.
Bei Anmeldung lediglich Ihren Mietvertrag (PDF/Foto). Hilfreich (wird von uns bei Bedarf in der Folge abgefragt): Infos zu Vormiete, Modernisierungen, Baujahr, Wohnfläche, Nettokaltmiete.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Bei weiterem Vorgehen werden alle Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch uns im Rahmen unserer Prozessfinanzierung getragen – Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Erfolgsbeteiligung (47,5 % der historisch zu hohen Miete, zukünftige Mietersparnisse stehen vollständig Ihnen zu).
Nein. Zunächst wird ein möglicher Anspruch ermittelt und der Vermieter ausgerichtlich zur Offenlegung von Informationen bzw. in der Folge zur rechtskonformen Anpassung der Miete aufgefordert. Vor einer möglichen Klage werden Sie selbstverständlich informiert.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt Dr. Redell in Ihrem Namen geführt.
Die Beteiligung an unserem Prozessfinanzierungsangebot wird natürlich streng vertraulich behandelt.