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Volkswagen

Eine Teilnahme an der Sammelklage „VW“ ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist abgelaufen ist. Geschädigte, die sich unserem Sammelverfahren angeschlossen haben, können sich im News-Blog über die bisherigen Aktivitäten sowie über den aktuellen Stand der Verfahren informieren. Darüber hinaus erhalten unsere Vertragskunden in regelmäßigen Abständen Informationen über den Sachstand.

Allgemeine Informationen zum Fall

Der VW Konzern hat am 20. September 2015 zugestanden, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert worden sind.

Die Folgen auf den Finanzmärkten waren für die Aktionäre des Volkswagenkonzerns dramatisch, der Kurs der Aktie ist enorm eingebrochen. Der Volkswagenkonzern hätte die Marktteilnehmer mittels ad-hoc Mitteilung über das Nichterreichen der Abgaswerte wesentlich früher informieren müssen.

Das Unterlassen der ad-hoc Mitteilungen und die Falschinformationen, welche verbreitet wurden begründen den Anspruch der Aktionäre auf Schadenersatz aus der Veranlagung in die VW Aktien. Personen, Unternehmen und institutionelle Anleger, welche zum Zeitpunkt 20. September 2015 Aktionäre des Volkswagen Konzern waren, bieten wir die Möglichkeit sich an den Sammelklagen zu beteiligen.

Wenn Sie sich der Sammelklage anschließen, übernehmen wir das gesamte Prozessrisiko. Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 34 % am Prozesserlös.

Die auf Kapitalmarktschäden spezialisierten Juristen der Rotter – Rechtsanwälte (http://rrlaw.de) werden die Interessen der Geschädigten vertreten und die Klageführungen in Deutschland vornehmen.

Unverbindliche Anmeldung als Interessent für eine Prozessfinanzierung in der Sache VW

Nach erfolgter Anmeldung senden wir Ihnen weitere Informationen via Email zu.

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