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Geschlossenes Sammelverfahren

380 KV Salzburg-Leitung

Zum Fall

Der  Austrian Power Grid AG (APG) plante den Bau und den Betrieb einer 380 kV Freileitung zwischen St. Peter (OÖ) und Tauern (Sbg).

Grundstücksbesitzer, deren Liegenschaften von der Freileitung betroffen sind, müssen für den Betrieb der Leitung der APG Grundstücke für die Errichtung der Hochspannungsmasten abtreten bzw. eine Dienstbarkeit für die Leitungen einräumen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung mit der APG,  werden die Grundeigentümer enteignet bzw. wird die Dienstbarkeit zwangsweise eingeräumt.

Die zwangsweise Einräumung ist legal –  die Dienstbarkeit / Enteignung kann in diesen Fällen nicht verhindert werden. Allerdings erlaubt die zwangsweise Einräumung die Anfechtung des Dienstbarkeitsentgeltes/des Enteignungsbetrages der Höhe nach.

Die Höhe des Dienstbarkeitsentgeltes/des Enteignungsbetrages wird im Rahmen von Gutachten durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierte Sachverständige ermittelt. Diese Gutachten entsprechen oftmals nicht der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung und lassen wesentliche Aspekte für die Berechnung der Enteignungsentschädigung außer Acht. Dadurch ergibt sich fallweise ein Mehranspruch, der gegen die leitungserrichtende Gesellschaft gerichtlich geltend gemacht werden muss. Diese Gutachten sowie die etwaige gerichtliche Verfolgung der Ansprüche wurden von AdvoFin finanziert.

Status/Ergebnis

Das Sammelverfahren wurde im Juni 2021 beendet. Die von AdvoFin finanzierten Gutachten haben keinen Mehranspruch der Grundstückseigentümer gezeigt. Diese haben somit keine finanziellen Mittel zur Prüfung Ihres möglichen Anspruchs aufwenden müssen.

Bekannt aus...