Wir freuen uns nun auch die Mitglieder der Freiw. Feuerwehren und deren Angehörige bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen zu dürfen.
Mag. Stefan Bohar
Vorstand
Viele österreichische Banken haben in der Vergangenheit unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kredite verrechnet.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass solche Pauschalgebühren rechtswidrig sein können. Das bedeutet: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung!
Wird die Rückforderung der von Ihnen bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr nach kostenfreier Prüfung als überwiegend wahrscheinlich eingestuft, kümmern wir uns um den gesamten Prozess und finanzieren das Verfahren (ab einer Gebührenhöhe iHv. € 1.000 möglich). Sie tragen keinerlei finanzielle Risiken – auch im Verlustfall deckt AdvoFin alle Kosten.Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil am für Sie effektiv erzielten Erlös. Erste Rückzahlungen konnten für unsere Kunden bereits erfolgreich durchgesetzt werden.
Für alle Mitglieder der Österreichischen Feuerwehren und deren Angehörige bieten wir exklusiv eine Beteiligungsquote von 35 % an.
Wir freuen uns nun auch die Mitglieder der Freiw. Feuerwehren und deren Angehörige bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen zu dürfen.
Mag. Stefan Bohar
Vorstand
Die Tätigkeit der AdvoFin für die Österreichischen Freiwilligen Feuerwehren hat bereits im Jahr 2019 begonnen.
Damals wurden die ersten Klagen zur Verfolgung der Schadenersatzansprüche von rund. 200 niederösterreichischen, freiwilligen Feuerwehren im Zusammenhang mit dem Europäischen LKW-Kartell auf Basis der Organisation und Finanzierung durch AdvoFin am Landgericht Stuttgart eingebracht.
In Folgejahr 2020 nahmen dann auch die Freiwilligen Feuerwehren aus den anderen acht Bundesländern unser Angebot in Anspruch. Auch deren Schadenersatzforderungen wurden am Landgericht Stuttgart Ende 2020 eingeklagt. In Summe wurden Schadenersatzansprüche für beinahe 2.000 Feuerwehrfahrzeuge im Rahmen dieser beiden Sammelklagen geltend gemacht.
Nach einem langjährigen, zeitlich wie finanziell aufwendigen Prozess, konnten schließlich 2025 die ersten Vergleichszahlungen erreicht werden. AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kämpfen aktuell weiter dafür, dass alle Feuerwehren zu Ihrem Recht kommen und einen fairen Schadenersatz aufgrund überhöhter LKW-Preise erhalten.
Die sehr gute Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell hat nun dazu geführt, dass AdvoFin auch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (sowie deren Angehörige) ein spezielles Prozessfinanzierungsangebot unterbreiten kann. Wir kümmern uns um Ihren Anspruch und Sorgen für Ihr Recht!
Sie melden sich hier auf der Projektseite unverbindlich zur Prozessfinanzierung mit AdvoFin an.
Das ist innerhalb von 5 Minuten erledigt – Sie benötigen dazu keine Unterlagen.
AdvoFin und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess und nehmen kurzfristig mit Ihnen in Bezug auf notwendige Informationen bzw. Unterlagen Kontakt auf.
Ist nach Prüfung Ihrer Daten eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr möglich, übernimmt AdvoFin die gesamte Organisation und finanziert die Anspruchsverfolgung durch einen hochspezialisierten Rechtsanwalt für Sie.
Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 35 % des für Sie effektiv durchgesetzten Betrages (Sonderkondition für die Österreichischen Feuerwehren).
Jetzt anmelden und Ihre Ansprüche professionell verfolgen lassen!
Melden Sie sich kostenfrei an. Die Anmeldung dauert nur 5 Minuten.
Wir melden uns via Email bei Ihnen.